Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tanzen in Rotenburg – Salsa y más

Stand: [15.01.2026]

Anbieter:
Tanzen in Rotenburg – Salsa y más,
Büro-Adresse: Hermann-Hesse-Straße 4, 27356 Rotenburg Wümme, Deutschland

Veranstaltungsadresse: Am Pferdemarkt 3, 27356 Rotenburg Wümme, Deutschland

Vertreten durch: Maren Ellssel

Kontakt: info@tanzen-in-rotenburg.de

Website: www.tanzen-in-rotenburg.de

Bankverbindung:

Handelsregister:

USt-IdNr.: DE251208921

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zeitlich befristeten und unbefristeten Tanzkurse, Gruppenangebote, Mitgliedschaften, Workshops und Veranstaltungen von Tanzen in Rotenburg – Salsa y más (nachfolgend „Tanzschule“).

2. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Angeboten (online/offline) stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Tanzschule die Anmeldung in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt oder der/die Teilnehmer/in erstmals am Unterricht teilnimmt und die Tanzschule die Teilnahme nicht unverzüglich zurückweist.

(3) Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erforderlich.

3. Leistungen, Kursorganisation, Kursmonat

(1) Inhalt, Umfang, Termine, Unterrichtsort und ggf. Kursniveau ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Kursplan der Tanzschule.

(2) Ein normaler Kurs-Monat umfasst 4 Kurswochen und damit in der Regel 4 Unterrichtstermine (nachfolgend „Kursmonat“).

(3) Da Kalendermonate häufig länger als exakt 4 Wochen sind, kann es vereinzelt dazu kommen, dass innerhalb eines Kalendermonats 5 Unterrichtstermine stattfinden.

(4) Durch gesetzliche Feiertage, Betriebsferien oder organisatorische Gründe kann es vereinzelt dazu kommen, dass innerhalb eines Kalendermonats nur 3 Unterrichtstermine stattfinden.

(5) Maßgeblich für fortlaufende Kurse/Mitgliedschaften ist die im Vertrag zugesagte Jahresleistung (siehe Ziffer 7) und nicht die exakte Terminanzahl je Kalendermonat.

4. Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung

(1) Mitgliedschaften / fortlaufende Verträge haben – sofern nicht abweichend vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden (z. B. E-Mail).

(3) Verträge mit fester Laufzeit (z. B. befristete Kursblöcke/Workshops) enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Widerrufsrecht (bei Fernabsatz/Onlineabschluss)

Ist der/die Kund/in Verbraucher/in und wurde der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Website, E-Mail, Telefon) geschlossen, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular finden Sie untenstehend.

6. Preise, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – pro Person.

(2) Bei Mitgliedschaften ist das Entgelt als monatlicher Beitrag geschuldet und – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus jeweils zum [z. B. 1.] eines Monats fällig. Der Monatsbeitrag entspricht 1/12 des Jahresbeitrags, der in 12 gleichen Raten gezahlt wird.

(3) Bei Kursen ohne Mitgliedschaft ist die Kursgebühr – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Werktagen nach Anmeldung, in jedem Fall jedoch vor Kursbeginn, fällig.

(4) Gerät der/die Kund/in in Zahlungsverzug, ist die Tanzschule berechtigt, den gesetzlichen Verzugsschaden geltend zu machen. Für Mahnungen kann die Tanzschule eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € je Mahnung berechnen, sofern der/die Kund/in nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Die Tanzschule kann bei erheblichem Zahlungsverzug die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend aussetzen; die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

7. Unterrichtsausfall, Ferien/Feiertage, Garantie „36 Unterrichtseinheiten“, Ausgleichsprogramm (< 75%)

(1) Nichtteilnahme aus Gründen, die der/die Kund/in zu vertreten hat (z. B. Urlaub, Krankheit, berufliche Gründe), entbindet nicht von der Zahlungspflicht; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

(2) Unterricht entfällt an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien, sofern der Kursplan keine abweichende Regelung vorsieht.

(3) Bei fortlaufenden Kursen/Mitgliedschaften garantiert die Tanzschule 36 stattfindende Unterrichtseinheiten innerhalb eines Leistungsjahres. Ein Leistungsjahr ist – sofern nicht abweichend vereinbart – der Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn.

(4) Ausfall aus Gründen der Tanzschule: Fallen Unterrichtseinheiten aus Gründen aus, die die Tanzschule zu vertreten hat (z. B. Erkrankung einer Lehrkraft, betriebliche Gründe), wird die Tanzschule nach eigener Wahl

  1. a) die ausgefallene Einheit nachholen, oder
  2. b) eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten (z. B. Ersatztermin, Ausweichkurs, Online-Einheit, Workshop-Slot), oder
  3. c) die Einheit über die Jahresgarantie (36 Einheiten) ausgleichen.

(5) Kursmonat-Logik (3/5 Termine): Ein normaler Kursmonat umfasst 4 Kurswochen. Monate mit 5 Terminen oder 3 Terminen sind systembedingt möglich (vgl. Ziffer 3).

(6) Ausgleich bei Unterschreitung von 75% eines Kursmonats: Sollte es durch Ferien, Feiertage oder Krankheitsfälle seitens der Tanzschule dazu kommen, dass in einem Kalendermonat weniger als 75% eines normalen Kursmonats erbracht werden (d. h. weniger als 3 Unterrichtstermine im betreffenden Monat), wird dies durch ein spezielles Zusatz- bzw. Ausgleichsprogramm kompensiert, welches den normalen Kurswert deutlich übersteigt.

Art, Umfang, Inhalte und Terminierung dieses Zusatz- bzw. Ausgleichsprogramms werden von der Tanzschule festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.

(7) Weitergehende Ansprüche wegen Terminverschiebungen oder zumutbaren Änderungen im Kursplan bestehen nicht, soweit die Tanzschule insgesamt die vertraglich geschuldete Leistung (insbesondere die 36 Unterrichtseinheiten pro Leistungsjahr bzw. die vereinbarte Kurslaufzeit) erbringt und die Änderungen dem/der Kund/in zumutbar sind.

8. Änderungen im Kursplan / Kurszusammenlegung / Mindestteilnehmerzahl

(1) Die zeitliche Lage der Kursstunden und die Kursplanung werden von der Tanzschule vorgegeben.

(2) Die Tanzschule kann Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl zusammenlegen, auf ein anderes Kursformat umstellen oder – als letztes Mittel – absagen, wenn die Durchführung wirtschaftlich oder organisatorisch nicht zumutbar ist.

(3) Im Falle einer Kursabsage vor Beginn bietet die Tanzschule nach Wahl

  1. a) einen Ersatzkurs an oder
  2. b) erstattet bereits gezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Leistung.

(4) Im laufenden Betrieb sind organisatorische Änderungen (z. B. Raumwechsel, Lehrkraftwechsel, Verschiebungen innerhalb eines zumutbaren Rahmens) zulässig, sofern sie den Kurszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

9. Umbuchungen und Ersatztermine (Kulanz)

(1) Kann der/die Kund/in an einem gebuchten Kurs nicht teilnehmen, kann die Tanzschule freiwillig und ohne Rechtsanspruch eine Umbuchung innerhalb der Laufzeit ermöglichen.

(2) Bei Verhinderung an einzelnen Terminen kann die Tanzschule freiwillig und ohne Rechtsanspruch Ersatztermine in anderen geeigneten Kursen anbieten. Bei ausgebuchten Kursen können Ersatztermine ausgeschlossen sein.

10. Gutscheine

(1) Gutscheine sind drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist gilt.

(2) Eine Barauszahlung gegen Rückgabe des Gutscheins ist ausgeschlossen.

11. Preisanpassungen

(1) Die Tanzschule ist berechtigt, Beiträge/Preise in laufenden Dauerschuldverhältnissen anzupassen, wenn sich Kostenfaktoren, die für die Preisgestaltung maßgeblich sind, nach Vertragsschluss nachweislich verändern (z. B. Miet- und Nebenkosten, Personal-/Honorarkosten, Energie, Versicherungen, Abgaben). Preisanpassungen dürfen nicht dazu dienen, zusätzlichen Gewinn zu erzielen, sondern sollen Kostenentwicklungen angemessen abbilden.

(2) Die Tanzschule informiert mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Anpassung in Textform über

  1. a) den neuen Preis,
  2. b) den Zeitpunkt des Inkrafttretens, und
  3. c) den wesentlichen Grund der Anpassung.

(3) Im Fall einer Preiserhöhung hat der/die Kund/in das Recht, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung in Textform zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

(4) Im Falle einer Preissenkung wird die Tanzschule die Senkung in angemessener Weise weitergeben.

12. Hausordnung, Teilnahmevoraussetzungen, Verhalten

(1) Den Anweisungen der Lehrkräfte ist im Rahmen des Unterrichtsbetriebs Folge zu leisten.

(2) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern die Tanzschule keine Ausnahme zulässt.

(3) Der/die Teilnehmer/in versichert, gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage zu sein. Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist vor Teilnahme ein ärztlicher Rat einzuholen.

(4) Die Tanzschule kann Teilnehmer/innen bei wiederholten erheblichen Störungen des Unterrichts, groben Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder bei Gefährdung anderer nach vorheriger Abmahnung vom Unterricht ausschließen; die Zahlungspflicht bleibt im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit bestehen.

13. Urheberrechte / Nutzungsrechte an Choreografien

Choreografien und Unterrichtskonzepte der Tanzschule dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Tanzschule nicht öffentlich aufgeführt, vervielfältigt, verbreitet oder kommerziell genutzt werden.

14. Film- und Fotoaufnahmen, Veröffentlichungen

(1) Aufnahmen durch die Tanzschule: Bei bestimmten Gelegenheiten (z. B. Events, Shows, Abschlussstunden) können Foto- und/oder Videoaufnahmen erstellt werden.

(2) Veröffentlichung zu Werbezwecken (Website/Social Media): Eine Veröffentlichung, auf der Personen erkennbar sind, erfolgt grundsätzlich nur auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung (z. B. Einwilligungsformular). Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.

(3) Widerspruch/Opt-out im Einzelfall: Teilnehmer/innen können der Aufnahme im Einzelfall vor Ort widersprechen; die Tanzschule wird dies nach Möglichkeit berücksichtigen (z. B. Sitz-/Standbereich außerhalb des Aufnahmebereichs).

(4) Aufnahmen durch Teilnehmer/innen: Eigene Foto-/Videoaufnahmen durch Teilnehmer/innen während des Unterrichts sind nur mit Zustimmung der Lehrkraft und unter Beachtung der Rechte anderer Teilnehmer/innen zulässig.

15. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des/der Kund/in sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tanzschule.

(2) Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

16. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: Datenschutzerklärung.

17. Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Die Tanzschule ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Schlussbestimmungen

(3) Für Unternehmer/innen im Sinne des § 14 BGB ist Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit zulässig – der Sitz von Maren Ellssel Tanzen in Rotenburg – Salsa y más.